IN STICH­WOR­TEN:

  • Geschul­tes Personal

  • Kom­pe­tenz

  • Kom­mu­ni­ka­tion

  • Schutz

  • Qua­li­fi­ka­tion

MITARBEITER*INNEN

Um Ihr Unter­neh­men vor Schä­den durch Per­so­nen oder Unfälle zu bewah­ren, set­zen wir opti­mal geschulte Kräfte ein. Neben Mitarbeiter*innen mit einer Unter­rich­tung im Bewa­chungs­ge­werbe, beschäf­ti­gen wir auch aus­ge­bil­dete Fach­kräfte für Schutz und Sicher­heit.
Die Mitarbeiter*innen ver­fü­gen je nach Bedarf und Ein­satz­ge­biet über wich­tige Zusatz­kennt­nisse. Zum Bei­spiel sind sie gege­be­nen­falls zum Brand­schutz­hel­fer, Betriebs­sa­ni­tä­ter oder betrieb­li­chen Erst­hel­fer wei­ter­ge­bil­det oder besit­zen Qua­li­fi­ka­tio­nen wie Stap­ler­schein und benö­tigte Com­pu­ter­kennt­nisse.
Neben kom­mu­ni­ka­ti­ven Fähig­kei­ten brin­gen unsere Mitarbeiter*innen natür­lich auch die kör­per­li­chen Vor­aus­set­zun­gen sowie selbst­ver­ständ­lich ein ein­wand­freies poli­zei­li­ches Füh­rungs­zeug­nis mit.
Sie schüt­zen nicht nur Per­so­nen, son­dern auch Sach­werte, ken­nen die recht­li­chen Grund­la­gen für sach­ge­mä­ßes Han­deln und Ein­grei­fen und ver­hal­ten sich situa­tions- und per­so­nen­be­zo­gen immer ange­mes­sen. Ein gepfleg­tes Äuße­res ist Grundvoraussetzung.