IN STICHWORTEN:
SCHULUNGEN
Je nach Anforderung sind oder werden unsere Mitarbeiter optimal für die jeweilige Aufgabe geschult.
1. Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit mit Zertifikat
Hier lernen die Mitarbeiter*innen innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren in allen relevanten Einsatzgebieten zu arbeiten und qualifizieren sich nach der Abschlussprüfung für das fachgerechte Umsetzen von Maßnahmen zur Sicherung und präventiven Gefahrenabwehr.
Sie schützen nicht nur Personen, sondern auch Sachwerte, kennen die rechtlichen Grundlagen für das Handeln und Eingreifen einer Security und verhalten sich situations- und personenbezogen stets angemessen. Zugleich überwachen Sie die Einhaltung objektbezogener Schutz- und Sicherheitsvorschriften sowie ihre technische Funktion. Eine gute Beobachtungsgabe ist eine wichtige Voraussetzung.
2. Unterrichtung und Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe
Neu eingestellte Mitarbeiter*innen erhalten, falls noch nicht vorhanden, vorab eine vierzigstündige Schulung durch die IHK nach § 34aGewO, bei der ihnen die für das Sicherheitsgewerbe nötigen Grundlagen vermittelt werden. Bestandteil der Einstellung ist das detaillierte Studium der allgemeinen Dienstanweisung, in der die relevanten Grundsätze und die rechtlichen Bestimmungen für den Dienst im Bewachungsgewerbe erläutert werden. Nach erfolgter Einstellung dient das Erlernte der weiteren Vertiefung der Kenntnisse und der Vorbereitung auf den Einsatz in speziellen Bereichen mit den unterschiedlichsten Profilen. Meistens wird zudem eine Sachkundeprüfung abgelegt, die auch zum Einsatz in öffentlichen Bereichen qualifiziert.
3. Weiterbildungen
Für die verschiedenen Bereiche im Bewachungsgewerbe werden unsere Mitarbeiter*innen nach Bedarf weitergehend qualifiziert. Die wesentlichen Schulungsmaßnahmen sind zum Beispiel die Ausbildung zum Betriebssanitäter, Ersthelfer und Hundeführer oder im Brandschutz sowie Sicherheitsfahrtraining.