IN STICH­WOR­TEN:

  • Aus­bil­dung

  • Fach­kraft für Schutz und Sicherheit

  • Unter­rich­tung

  • Sach­kun­de­prü­fung

  • Wei­ter­bil­dung

  • Betriebs­sa­ni­tä­ter

  • Erst­hel­fer

SCHU­LUN­GEN

Je nach Anfor­de­rung sind oder wer­den unsere Mit­ar­bei­ter opti­mal für die jewei­lige Auf­gabe geschult.

1. Aus­bil­dung zur Fach­kraft für Schutz und Sicher­heit mit Zertifikat

Hier ler­nen die Mitarbeiter*innen inner­halb eines Zeit­rau­mes von drei Jah­ren in allen rele­van­ten Ein­satz­ge­bie­ten zu arbei­ten und qua­li­fi­zie­ren sich nach der Abschluss­prü­fung für das fach­ge­rechte Umset­zen von Maß­nah­men zur Siche­rung und prä­ven­ti­ven Gefah­ren­ab­wehr.
Sie schüt­zen nicht nur Per­so­nen, son­dern auch Sach­werte, ken­nen die recht­li­chen Grund­la­gen für das Han­deln und Ein­grei­fen einer Secu­rity und ver­hal­ten sich situa­tions- und per­so­nen­be­zo­gen stets ange­mes­sen. Zugleich über­wa­chen Sie die Ein­hal­tung objekt­be­zo­ge­ner Schutz- und Sicher­heits­vor­schrif­ten sowie ihre tech­ni­sche Funk­tion. Eine gute Beob­ach­tungs­gabe ist eine wich­tige Voraussetzung.

2. Unter­rich­tung und Sach­kun­de­prü­fung im Bewachungsgewerbe

Neu ein­ge­stellte Mitarbeiter*innen erhal­ten, falls noch nicht vor­han­den, vorab eine vier­zig­stün­dige Schu­lung durch die IHK nach § 34aGewO, bei der ihnen die für das Sicher­heits­ge­werbe nöti­gen Grund­la­gen ver­mit­telt wer­den. Bestand­teil der Ein­stel­lung ist das detail­lierte Stu­dium der all­ge­mei­nen Dienst­an­wei­sung, in der die rele­van­ten Grund­sätze und die recht­li­chen Bestim­mun­gen für den Dienst im Bewa­chungs­ge­werbe erläu­tert wer­den. Nach erfolg­ter Ein­stel­lung dient das Erlernte der wei­te­ren Ver­tie­fung der Kennt­nisse und der Vor­be­rei­tung auf den Ein­satz in spe­zi­el­len Berei­chen mit den unter­schied­lichs­ten Pro­fi­len. Meis­tens wird zudem eine Sach­kun­de­prü­fung abge­legt, die auch zum Ein­satz in öffent­li­chen Berei­chen qualifiziert.

3. Wei­ter­bil­dun­gen

Für die ver­schie­de­nen Berei­che im Bewa­chungs­ge­werbe wer­den unsere Mitarbeiter*innen nach Bedarf wei­ter­ge­hend qua­li­fi­ziert. Die wesent­li­chen Schu­lungs­maß­nah­men sind zum Bei­spiel die Aus­bil­dung zum Betriebs­sa­ni­tä­ter, Erst­hel­fer und Hun­de­füh­rer oder im Brand­schutz sowie Sicherheitsfahrtraining.